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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Firmen-Offsites

1. Anwendungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für das von Lufthansa Innovation Hub GmbH („LIH“) unter der Marke cloopio einem Unternehmen (dem „Kunden“) angebotene Firmen-Offsite als geschäftlicher Aufenthalt von Mitarbeitern (m/w/d) in einem vermittelten Hotel oder in einer vermittelten Unterkunft (dem „Hotel“). Sie regeln das Rechtsverhältnis zwischen LIH und dem Kunden, für den LIH auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages gem. §§ 675, 631 BGB tätig wird, dessen Vertragsinhalt in der Beratung und Vermittlung eines Firmen-Offsites für den Kunden besteht.

1.2 Die AGB gelten nicht für private Gruppen oder Verbraucher, sondern ausschließlich im Verhältnis B2B gegenüber Unternehmen als natürliche oder juristische Person oder als rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln (§ 14 BGB). Das Pauschalreiserecht findet daher keine Anwendung für die von LIH als geschäftliche Aufenthalte angebotenen Firmen-Offsites.

2. Vertragsgegenstand und Vertragsabschluss

2.1 LIH vermittelt dem Kunden den Beherbergungs- und Servicevertrag mit dem Hotel für das Firmen-Offsite, das je nach Wahl des Kunden die Unterkunft, die Verpflegung, Meeting-Räume, Team-Aktivitäten oder kurze Transfer- und Shuttleleistungen zur Verfügung stellt und als eigene Leistungen oder durch Erfüllungsgehilfen gegenüber dem Kunden erbringt. LIH kann zu den vom Hotel zu erbringenden Offsite-Leistungen hinzu dem Kunden auch (weitere) Einzelleistungen von Leistungsträgern, wie etwa die Übernahme von kurzen Transfer- und Shuttleleistungen, sowie Kurse und Aktivitäten oder Verpflegungsleistungen, vermitteln. LIH stellt dem Kunden für das Firmen-Offsite ein individuelles Angebot über die vermittelten Leistungen der Leistungsträger (die „Offsite-Leistungen“) für dessen unternehmerischen Zweck zusammen.

2.2 Der Kunde kann seine Anfrage für ein Firmen-Offsite über die Webseite www.cloopio.com unter Angabe der Anzahl sämtlicher teilnehmender Personen vornehmen. Er erhält von LIH das für ihn individuell erstellte Angebot über die vermittelten Offsite-Leistungen für sein Firmen-Offsite unter Angabe eines Preises, welches für einen darin genannten Zeitraum für die genannte Personenzahl gültig ist. Für die Angebotserstellung kann eine Servicegebühr anfallen. Ist dies der Fall, wird der Kunde darüber sowie über die Höhe der Gebühr vor der Angebotserstellung informiert und hat die Möglichkeit, die Erstellung eines Angebots zur genannten Servicegebühr abzulehnen.
Mit seinem Buchungsauftrag bietet der Kunde LIH den Vertragsabschluss über die Vermittlung der Offsite-Leistungen auf der Grundlage des für ihn von LIH erstellten Angebots sowie auf Basis dieser AGB verbindlich an. Gleichzeitig stellt sein Buchungsauftrag die verbindliche Anmeldung zu den gewählten Offsite-Leistungen des Hotels oder eines anderen Leistungsträgers dar. Den verbindlichen und kostenpflichtigen Buchungsauftrag des Firmen-Offsites kann der Kunde über einen von LIH im Angebot zur Verfügung gestellten Buchungsbutton vornehmen.

2.3 Der Vermittlungsvertrag kommt mit der Annahme des Buchungsauftrages durch LIH, der vermittelte Beherbergungs- und Servicevertrag mit dem Hotel durch die Annahme des Hotels und vermittelte Dienstleistungsverträge mit weiteren Leistungsträgern durch deren Annahme zustande. LIH informiert den Kunden mit der Buchungsbestätigung und Rechnung über die jeweilige Annahme der vermittelten Offsite-Leistungen und über den zu zahlenden Gesamtbetrag. Die Buchungsbestätigung kann auf einem dauerhaften Datenträger, etwa per E-Mail, elektronisch an den Kunden übersandt werden. Ein Anspruch auf Übersendung einer postalischen Bestätigung oder eines schriftlichen Vertrages besteht nicht. Die Umsatzsteuer wird stets gesondert ausgewiesen, wie gesetzlich vorgesehen. Mit Zustandekommen des Vermittlungsvertrages wird der Anspruch von LIH auf Zahlung einer Servicevergütung fällig. Wurde zur Erstellung des Angebots eine Servicegebühr vereinbart, wird diese mit der Servicegebühr bei Zustandekommen des Vermittlungsvertrages verrechnet.

2.4 Der vermittelte Beherbergungs- und Servicevertrag mit dem Hotel oder der vermittelte Dienstleistungsvertrag mit einem Leistungsträger wird ausschließlich mit dem Hotel oder dem Leistungsträger geschlossen. Die Erbringung der solchermaßen von LIH vermittelten Offsite-Leistungen obliegt mithin nicht LIH, sondern dem jeweils benannten Hotel oder Leistungsträger. Der Kunde muss sich daher mit sämtlichen Ansprüchen aus den vermittelten Verträgen an das Hotel oder den Leistungsträger richten und dort Beschwerden vorbringen. Der Kunde kann sich mit Mängelanzeigen auch an LIH richten. Dabei ist LIH nicht befugt, Ansprüche des Kunden gegen das Hotel oder einen Leistungsträger zu prüfen oder anzuerkennen, sondern wird Beschwerden jeweils an das Hotel bzw. den Leistungsträger weiterleiten.

3. Vermittelte Leistungen

Die Leistungsverpflichtung des Hotels oder des Leistungsträgers ergibt sich ausschließlich aus dem Inhalt der Buchungsbestätigung von LIH in Verbindung mit dem für den Kunden für sein Firmen-Offsite individuell von LIH erstellten Angebot über die vermittelten Offsite-Leistungen. Orts-, Leistungs- oder Hotelprospekte der Hotels oder von Dritten, die nicht von LIH herausgegeben wurden, sind für die von LIH vermittelten Offsite-Leistungen nicht maßgebend oder verbindlich.

4. Zahlung

4.1 Nach Erhalt der Buchungsbestätigung / Rechnung von LIH ist der ausgewiesene Gesamtbetrag vom Kunden innerhalb der dort genannten Zahlungsfrist, spätestens innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, fällig und an LIH zu leisten. LIH stellt alle vermittelten Offsite-Leistungen im Namen und auf Rechnung des Hotels und der Leistungsträger dem Kunden, zusammen mit der Servicevergütung für die Vermittlungsleistung und ggf. Angebotserstellung, in Rechnung. LIH ist inkassobevollmächtigt für das Hotel und alle Leistungsträger und darf Kundenzahlungen sowie Umbuchungs- oder Stornierungsgebühren entgegennehmen.

4.2 Wird eine fällige Zahlung vom Kunden trotz Mahnung und angemessener Fristsetzung zur Zahlung durch LIH nicht bezahlt, ist LIH berechtigt, gegenüber dem Kunden im Namen des Hotels oder des Leistungsträgers vom Vertrag zurückzutreten und die Buchung zu stornieren sowie Rücktrittskosten und / oder Schadensersatz zu verlangen. Ansprüche wegen einer solchen Stornierung bei Nichtzahlung hat der Kunde nicht.

4.3 Die Kosten für etwaige, vom Kunden selbst nachträglich beim Hotel oder Dritten vor Ort gebuchte, nicht in dem von LIH vermittelten Paket enthaltene Leistungen, (z. B. Sonderleistungen, Extrawünsche, wie etwa besondere Getränke und Speisen), trägt der Kunde stets selbst.

5. Leistungs- und Preisänderungen nach Vertragsschluss

5.1 Das Hotel und die Leistungsträger behalten sich vor, nach Vertragsschluss unter Berücksichtigung ihrer Interessen und der Zumutbarkeit für den Kunden die gebuchten Offsite-Leistungen für das Firmen-Offsite zu ändern oder von ihnen abzuweichen, wenn die Änderungen unerheblich sind und nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt werden. LIH wird den Kunden hierüber vorab unterrichten.

5.2 Das Hotel und die Leistungsträger behalten sich vor, den Preis der Offsite-Leistungen nachträglich einseitig zu erhöhen, wenn sich die Erhöhung aus einer nach Vertragsschluss erfolgten und bei Abschluss des Vertrages nicht vorhersehbaren Erhöhung von Kosten, auch durch Leistungsträger wie Hotel oder Beförderungsunternehmen, Nebenkosten, Preisbestandteilen, Steuern oder sonstigen Abgaben oder aufgrund von Inflation ergibt. Der Preis wird sodann in dem Umfang geändert, wie sich die Erhöhung der genannten Faktoren pro teilnehmende Person auf den Preis auswirkt. Der Kunde erhält hierüber eine angepasste Buchungsbestätigung durch LIH als Vermittlerin.

6. Rücktritt wegen höherer Gewalt durch das Hotel oder den Leistungsträger

6.1 Das Hotel oder ein Leistungsträger können vor Beginn der Offsite-Leistungen vom Vertrag zurücktreten, wenn die Offsite-Leistungen durch höhere Gewalt (wie beispielsweise Naturkatastrophen, Epidemien, Pandemien, Maßnahmen zur Bekämpfung von Krankheiten, Kriegshandlungen, Bürgerkrieg, politische Unruhen, behördlichen Maßnahmen oder Zwangsmaßnahmen des Staates, Quarantäne oder andere Ereignisse mit ähnlicher Auswirkung, die die Durchführung des Firmen-Offsites maßgeblich erschweren, behindern oder zeitweise zum Teil oder ganz unmöglich machen, auch Streik) betroffen werden. Zahlungen auf den Gesamtpreis werden in diesem Fall vom Hotel oder Leistungsträger zurückerstattet. Weitere Ansprüche darüber hinaus hat der Kunde nicht.

6.2 Wird das Programm während seiner Durchführung von höherer Gewalt i. S. d. Ziff. 6.1 betroffen, setzt das Hotel / der Leistungsträger den Kunden umgehend von den Ereignissen höherer Gewalt in Kenntnis. Ereignisse höherer Gewalt, die dem Hotel oder dem Leistungsträger die vereinbarten Leistungen unzumutbar erschweren oder vorübergehend ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen das Hotel oder den Leistungsträger, die Erfüllung der Leistungen um die Dauer der Behinderung hinauszuschieben. Die vertraglichen Verpflichtungen bestehen, soweit sie trotz der höheren Gewalt durchführbar sind, weiter. Wird durch Hindernisse der höheren Gewalt die Leistung dauerhaft unmöglich, so wird das Hotel bzw. der Leistungsträger von den noch zu erbringenden Vertragsverpflichtungen frei. Durch die höhere Gewalt verursachte Mehrkosten, etwa für eine vorzeitige Abreise, trägt der Kunde. Für bereits erbrachte Leistungen erfolgt keine Rückerstattung, für noch vom Hotel oder dem Leistungsträger zu erbringende Leistungen nur dann, wenn das Hotel oder der Leistungsträger ersparte Aufwendungen hatte und / oder tatsächliche Rückerstattungen erhalten hat.

6.3 LIH ist berechtigt, im Falle des Eintritts der höheren Gewalt i.S.d. Ziff. 6.1 während des Programms im Namen und im Auftrag des Hotels oder des Leistungsträgers auch nach Durchführungsbeginn den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen. Auch in diesem Fall erfolgt für bereits erbrachte Leistungen von LIH keine Rückerstattung und für noch vom Hotel oder dem Leistungsträger zu erbringende Leistungen nur in dem Fall, dass das Hotel oder der Leistungsträger tatsächlich ersparte Aufwendungen hatte und / oder Rückerstattungen vom Hotel oder den Leistungsträgern an LIH geflossen sind.

7. Kündigung bei Störungen durch den Kunden

Das Hotel oder der Leistungsträger können den von LIH vermittelten Vertrag mit dem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder seine Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen trotz einer entsprechenden Abmahnung, nachhaltig stören oder wenn sie sich in solchem Maße vertragswidrig verhalten, dass eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder zum Ablauf einer Kündigungsfrist mit ihnen unzumutbar ist, oder sie sich sonst stark vertragswidrig verhalten. Dabei behalten das Hotel oder der Leistungsträger den Anspruch auf den Preis des gebuchten Firmen-Offsites, ebenso behält LIH den Anspruch auf die eigene Servicevergütung. Durch Störungen verursachte Mehrkosten gehen zu Lasten des Kunden.

8. Rücktritt des Kunden vor Beginn der Offsite-Leistungen (Stornierung) und Ausfallzahlung

8.1 Das Hotel und jeder Leistungsträger gewähren dem Kunden ein vertragliches Rücktrittsrecht. Der Kunde kann jederzeit vor Beginn des gebuchten Firmen-Offsites vom Vertrag zurücktreten. LIH ist empfangsbevollmächtigt für die Entgegennahme der Rücktrittserklärung des Kunden. Maßgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei LIH. Es wird empfohlen, den Rücktritt in Schrift- oder Textform (z. B. per E-Mail) zu erklären.

8.2 Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, so kann LIH im Namen des Hotels, des Leistungsträgers und in eigenem Namen eine angemessene Rücktrittsentschädigung verlangen (Ausfallzahlung). Diese beträgt, je nach Rücktrittszeitpunkt des Kunden (nach Vertragsschluss / vor Beginn des Firmen-Offsites), pauschaliert in Prozent des Gesamtpreises des gebuchten Firmen-Offsites wie folgt:

- bei einem Rücktritt des Kunden bis 30. Tag vor Aufenthaltsbeginn:

50 % des Gesamtpreises der vermittelten Offsite-Leistungen, und

- bei einem Rücktritt des Kunden zwischen dem 29. Tag vor Aufenthaltsbeginn und dem Aufenthaltsbeginn bzw. am Tag des Aufenthaltsbeginns:

100 % des Gesamtpreises der vermittelten Offsite-Leistungen.

8.3 Sollten die durch den Rücktritt des Kunden entstandenen Kosten nachweisbar höher sein als ein in Ziff. 8.2 genannter Pauschalbetrag, so wird eine Entschädigung in konkret berechneter Höhe geschuldet. Auf Wunsch des Kunden wird das Hotel / der Leistungsträger diese unter Berücksichtigung der ersparten Aufwendungen und einer etwaigen, anderweitigen Verwendung der Leistungen konkret beziffern und belegen.

8.4 Ein Teilrücktritt oder eine Teilrückgabe von einzelnen Zimmern oder Offsite- und Hotelleistungen durch den Kunden ist ausgeschlossen. LIH wird versuchen, auf Kulanzbasis eine Erstattung solcher, vom Kunden nicht genutzter Offsite-Leistungen beim Hotel oder der Unterkunft zu erwirken.

9. Rücktritt und Kündigung durch LIH

9.1 LIH ist berechtigt, gegenüber dem Kunden im Namen des Hotels oder des Leistungsträgers bis 30 Tage vor Beginn des Firmen-Offsites von dem an den Kunden vermittelten Vertrag zurückzutreten. In diesem Fall werden vom Kunden bereits erbrachte Anzahlungen erstattet. Sonstige Ansprüche des Kunden wegen der Absage bestehen nicht.

9.2 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien unberührt. Der Vertrag oder der durch LIH dem Kunden vermittelte Vertrag kann von LIH oder im Namen und im Auftrag des Hotels oder des Leistungsträgers mit sofortiger Wirkung durch schriftliche oder elektronische Erklärung gekündigt werden, wenn der Kunde eine der Bedingungen und Bestimmungen dieses Vertrages grundlegend verletzt hat oder wenn über sein Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder eine Abtretung zugunsten eines Gläubigers vorgenommen wurde, er bei Fälligkeit zahlungsunfähig ist, oder Verfahren, Beschlüsse, Anträge oder andere Schritte eingeleitet wurden oder von einer der Parteien begonnen wurden oder einer dritten Partei in Bezug auf die Insolvenz, Liquidation oder Umstrukturierung oder zum Gläubigerschutz des Kunden, auch die Einleitung eines Restrukturierungsverfahren, und diese Maßnahmen die Durchführung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages und die Beherbergungs- und Serviceverträge mit dem Hotel oder den Leistungsträgern erheblich beeinträchtigen können und die Fortsetzung LIH und dem Hotel bzw. Leistungsträger unzumutbar ist. Ein wichtiger Grund liegt ferner vor, wenn das Vertragsverhältnis so nachhaltig gestört ist, dass dem Kündigungsberechtigten die Fortsetzung unzumutbar ist.

10. Obliegenheiten des Kunden

10.1 Der Kunde hat auftretende Mängel der Offsite-Leistungen direkt beim Hotel oder beim Leistungsträger anzuzeigen und kann diese auch bei LIH als Vermittlerin, etwa unter hello@cloopio.com oder der u. g. Adresse, anzeigen. Der Kunde hat innerhalb angemessener Frist um Abhilfe zu ersuchen. Das Hotel / der Leistungsträger kann die Abhilfe verweigern, wenn sie unmöglich ist oder unter Berücksichtigung des Ausmaßes des Mangels und des Wertes der betroffenen Leistung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist. Das Hotel oder der Leistungsträger können in der Weise Abhilfe schaffen, dass sie eine gleich- oder höherwertige Ersatzleistung erbringen oder anbieten.

10.2 Soweit das Hotel oder der Leistungsträger infolge einer schuldhaften Unterlassung der Anzeige des Kunden nicht Abhilfe schaffen konnte, ist der Kunde nicht berechtigt, Gewährleistungsrechte geltend zu machen.

10.3 Der Kunde ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Schadensminderungspflicht mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.

10.4 Der Kunde ist für das rechtzeitige Erscheinen sämtlicher Teilnehmer und Teilnehmerinnen seines Firmen-Offsites selbst verantwortlich. Die Teilnahme an Sonderveranstaltungen und Aktivitäten oder weiteren, beim Hotel unabhängig von diesem Vertrag durch den Kunden gebuchten Leistungen, erfolgt auf eigene Gefahr, wenn sie nicht ausdrücklich Vertragsbestandteil sind.

11. Haftung und Haftungsbeschränkung

LIH haftet als Vermittlerin für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet LIH nur, wenn eine wesentliche Vertragspflicht (Kardinalpflicht) verletzt wird. Der Schadensersatzanspruch gegen LIH ist bei leicht fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten stets auf den bei Vertragsabschluss nach Art der Leistung als mögliche Folge vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von LIH. Die Haftung von LIH wird für einen von ihr oder durch ihre Erfüllungsgehilfen leicht fahrlässig verursachten Schadensfall ferner pro Schadensereignis auf € 50.000,00 für Sach- und Vermögensschäden beschränkt. Sämtliche genannten Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Ersatz von Schäden wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. LIH haftet nicht für die Leistungen von Fremd- und Drittleistern, die als solche deutlich gekennzeichnet sind.

12. Datenschutz, Widerspruchsrechte des Kunden

12.1 Über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erhält der Kunde Informationen in der Datenschutzerklärung auf der Internetseite und in den datenschutzrechtlichen Hinweisen. LIH hält bei der Verarbeitung personenbezogener Daten die Bestimmungen des BDSG und der DSGVO ein. Personenbezogene Daten sind alle Daten, die sich auf eine Person persönlich beziehen (z. B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse). Diese Daten werden verarbeitet, soweit es für die angemessene Bearbeitung Ihrer Anfrage, Buchungsanfrage, zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen oder für die Vertragserfüllung aus dem Vermittlungsvertrag, dem vermittelten Beherbergungs- und Servicevertrag oder vermittelten Dienstleistungsverträgen erforderlich ist. Die Datenverarbeitung ist nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. b DSGVO zu den genannten Zwecken zulässig. Die Daten werden nicht ohne ausdrückliche Zustimmung des Kunden an nicht berechtigte Dritte weitergegeben. Der Kunde hat jederzeit die Möglichkeit, seine gespeicherten personenbezogenen Daten abzurufen, über sie Auskunft zu verlangen, sie ändern, berichtigen oder löschen zu lassen, ihre Verarbeitung einschränken zu lassen, ihrer Verarbeitung zu widersprechen, sie übertragen zu lassen oder sich bei einer Aufsichtsbehörde über die Verarbeitung zu beschweren (sämtliche Rechte der Art. 15 bis 20 DSGVO). Die Daten werden gelöscht, wenn sie für die Vertragserfüllung nicht mehr erforderlich sind oder wenn ihre Speicherung gesetzlich unzulässig ist. Sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage von berechtigten Interessen gem. Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat der Kunde oder hat ein/e Teilnehmer/in des Firmen-Offsites das Recht, gem. Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung der personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich aus ihrer / seiner besonderen Situation ergeben. Sie / er kann unter der E-Mail-Adresse: datenschutz@lh-innovationhub.com mit einer E-Mail von ihrem / seinem Widerspruchsrecht Gebrauch machen oder LIH unter der unten genannten Adresse kontaktieren.

12.2 Mit einer Nachricht an datenschutz@lh-innovationhub.com kann der Kunde auch der Nutzung oder Verarbeitung der Daten für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung oder zu Marketingzwecken jederzeit kostenfrei widersprechen.

13. Schlussbestimmungen

13.1 Auf den Vermittlungsvertrag zwischen LIH und dem Kunden ist ausschließlich deutsches Recht anzuwenden. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Im Falle der Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages werden die Vertragsparteien eine der unwirksamen Regelungen wirtschaftlich und sinngemäß möglichst nahekommende Ersatzregelung treffen. Ansprüche aus diesem Vertrag darf der Kunde nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung von LIH an Dritte abtreten. Zur Aufrechnung ist der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig durch ein Gericht der EU festgestellten Gegenforderungen berechtigt.

13.2 Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für eine Vereinbarung, die das Schriftformerfordernis aufhebt. § 305b BGB bleibt unberührt.

13.3 Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrags- und Rechtsverhältnis ist Berlin.

Vermittlerin des Firmen-Offsites: Lufthansa Innovation Hub GmbH, Brunnenstr. 19-21, 10119 Berlin, Internet: www.cloopio.com, E-Mail: hello@cloopio.com; Tel. +49(0)30 55 24 2831; USt.-ID gem. § 27a UStG: DE 299793083. Wesentliche Merkmale der Dienstleistung: Vermittlung von Hotelunterkünften und Serviceleistungen für Firmen-Offsites. Haftpflichtversicherung: HDI Global SE, HDI-Platz 1, 30659 Hannover,info@hdi.global, Tel. +49(0)511 645-0; räumlicher Geltungsbereich der Versicherung: Deutschland. Auf den Vermittlungsvertrag findet deutsches Recht Anwendung.

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